Social-Media-Betreuung
ShareNext
ShareNext ist die Social-Media-Betreuung der BSt Next GmbH für Lohnsteuerhilfevereine. Wir erstellen und veröffentlichen Beiträge für Facebook, Instagram sowie WhatsApp Story und Kanal – damit Ihre Beratungsstelle sichtbar bleibt, ohne dass Sie Zeit investieren müssen. Auf Wunsch richten wir alle Kanäle ein.
49,00 € netto / Monat
Was ist ShareNext?
Regelmäßige, professionell gestaltete Beiträge für Facebook, Instagram sowie WhatsApp Story und Kanal – erstellt und veröffentlicht durch BSt Next. Auf Wunsch richten wir die Kanäle ein, falls sie noch nicht bestehen.
Für wen?
Lohnsteuerhilfevereine und ihre Beratungsstellen, die online sichtbar sein möchten, ohne selbst Zeit in Social Media zu investieren.
Konditionen
49,00 € netto pro Monat, zzgl. 19 % MwSt., für alle Kanäle (Facebook, Instagram, WhatsApp Story und Kanal). Einmalige Einrichtungsgebühr 299 € netto bei Ersteinrichtung der Kanäle (nicht erstattbar). Monatliche Abrechnung per Überweisung. Der Vertrag läuft bis zum 31. Dezember und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht zum 30. September gekündigt wird.
Beispiele
So könnten Ihre Beiträge aussehen
Beispielhafte Beiträge – im laufenden Betrieb erstellen wir passende Inhalte für Ihre Beratungsstelle. Die Beispiele wechseln automatisch.
BSt Next · Beispiel
Facebook · Steuertipp
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Loslegen
ShareNext starten
Richten Sie Ihren Zugang direkt im Kundenportal ein – Konto Ihrer Beratungsstelle anlegen, ShareNext auswählen und loslegen.
FAQ
Fragen zu ShareNext
- Welche Kanäle betreut ShareNext?
- Facebook, Instagram sowie WhatsApp Story und Kanal – alle im monatlichen Preis enthalten.
- Was, wenn wir noch keine Social-Media-Kanäle haben?
- Kein Problem: Auf Wunsch richten wir alle Kanäle für Sie ein. Die einmalige Einrichtungsgebühr beträgt 299 € netto.
- Was kostet ShareNext?
- 49,00 € netto pro Monat für alle Kanäle, zzgl. 19 % MwSt. Dazu einmalig 299 € netto Einrichtung, falls die Kanäle neu angelegt werden.
- Wie lange läuft der Vertrag?
- Bis zum 31. Dezember, mit automatischer Verlängerung um ein Jahr, sofern nicht zum 30. September gekündigt wird.